Das AQUA-Institut erfasst im Rahmen der Aufgaben nach § 137a SGB V Daten der externen stationären Qualitätssicherung aus dem gesamten Bundesgebiet. Diese Daten können auch von Dritten genutzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Details hierzu finden Sie im Antragsformular und im Formblatt Selbsterklärung zu potenziellen Interessenkonflikten. Antragsteller erhalten binnen drei Monaten eine Rückmeldung, ob ihr Antrag genehmigt ist.
Weitere Informationen zu der sekundären Datennutzung finden Sie hier:
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Für Fragen zur sekundären Datennutzung steht Ihnen folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Herr Dr. Thomas König
Telefon: (+49) 0551 / 789 52-175
Telefax: (+49) 0551 / 789 52-10
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