§ 137a SGB V –
für eine bessere
Versorgung der
Patienten
Hüftendoprothesenversorgung
Auftrag zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens
Auftrag: Die Entwicklung von Qualitätsindikatoren, Instrumenten und der damit verbundenen Dokumentation als Grundlage eines Qualitätssicherungsverfahrens für den endoprothetischen Ersatz des Hüftgelenks (Erstimplantation und Revision).
Thema: Der endoprothetische Ersatz des Hüftgelenks als Erstimplantation oder Revision zählen zu den häufigsten durchgeführten Gelenkersatzoperationen in Deutschland. Vorrangiger Grund für den erstmaligen Ersatz des Hüftgelenks ist die fortschreitende Arthrose, die damit einhergehenden Bewegungseinschränkungen und Schmerzen. Weitere Ursachen für den vorzeitigen Verschleiß des Hüftgelenks sind Fehlstellung, Fehlbelastung, mangelnde Bewegung und Übergewicht.
Eine (vorzeitige) Revision kann unter anderem notwendig sein, wenn es zu einer Lockerung des Implantats, Instabilität des künstlichen Gelenks, einer ausgedehnten bakteriellen Infektion oder fortschreitendem Verschleiß in den bisher nicht ersetzten Gelenkanteilen kommt.
Mit dem derzeitigen Verfahren zur externen stationären Qualitätssicherung lässt sich durch die sektorale Begrenzung und die immer kürzere Verweildauer die Versorgungsqualität in der endoprothetischen Versorgung des Hüftgelenks nur unzureichend beurteilen. Aus diesem Grund können Aussagen über Revisionshäufigkeiten und deren Gründe nur sehr eingeschränkt getroffen werden. Um eine langfristige Beurteilung zu ermöglichen, müssen alle an der Versorgungskette beteiligten Leistungserbringer (Orthopäden, Rheumatologen und Unfallchirurgen) sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor in der Qualitätssicherung berücksichtig werden. Hierbei sollte ebenfalls die Patientenperspektive angemessen abgebildet werden.
Der Abschlussbericht wurde am 16.03.2012 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben. Das Plenum des G-BA nahm den Bericht in der Sitzung vom 19.04.2012 ab. Mit der Abnahme wurde der Bericht veröffentlicht. Über die weitere Umsetzung entscheidet der G-BA.
Abschlussbericht:
Abschlussbericht Hüftendoprothesenversorgung Anlagen zum Abschlussbericht Stellungnahmen der nach §137 a SGB V berechtigten Organisationen
Weitere Informationen, wie Laufzeit, Zielsetzung und Termine erfahren Sie hier:
AQUA-Institut
Dr. Regine Chenot
DRV Bund
Dr. med. Here Klosterhuis
Kliniken Dr. Erler GmbH
Dr. Ambrosius Müller
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Prof. Dr. J. Hassenpflug
Experten für Panel:
Die Suche nach Experten für die Besetzung des Panels ist abgeschlossen.
