§ 137a SGB V –
für eine bessere
Versorgung der
Patienten
Konisation
Auftrag zur Entwicklung eines Qualitätssicherungsverfahrens
Experten für Panel: Die Suche nach Experten für die Besetzung des Panels ist abgeschlossen.
Auftrag: Die Entwicklung von Indikatoren und Instrumenten für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung der Konisation der Cervix uteri
Thema: Bei der Konisation wird ein Gewebekegel aus dem Scheidenteil der Cervix uteri (Gebärmutterhals) unter teilweiser bis subtotaler Entfernung der Schleimhaut des Zervikalkanals ausgeschnitten. Die Konisation ist indiziert als präventive Maßnahme bei zervikalen Dysplasien bzw. frühinvasiven Karzinomen. Die Indikation zur Konisation wird als Ergebnis einer komplexen diagnostischen Kette gestellt. Diese kann sowohl auf verschiedene Versorgungssektoren (ambulant, stationär) als auch mehrere Fachdisziplinen (Gynäkologen, Pathologen) übergreifen. Der Eingriff wird in der Regel stationär durchgeführt.
Der Abschlussbericht wurde am 26.10.2010 dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übergeben. Das Plenum des G-BA nahm den Bericht in der Sitzung vom 16.12.2010 ab. Mit der Abnahme wurde der Bericht veröffentlicht. Über die weitere Umsetzung entscheidet der G-BA.
Abschlussbericht:
Abschlussbericht Konisation
(PDF / 1,6 MB)
Anlagen zum Abschlussbericht Konisation
(PDF / 2 MB)
Stellungnahmen der nach § 137 a berechtigten Organisationen zum Vorbericht
(PDF / 1.6 MB)
Informationen zur Auftragsvergabe:
