Follow-up gemäß QSKH-RL
Konzept und Umsetzungsprozess
Das Prinzip des sektorenübergreifenden Ansatzes der Qualitätssicherung erfordert neue Lösungen und daran angepasste Datenflüsse. Um Ergebnisse der medizinischen Behandlung im Langzeitverlauf betrachten zu können, müssen die relevanten Patientendaten zwischen allen beteiligten Einrichtungen harmonisiert werden. Dies ist die Voraussetzung für die Etablierung eines funktionierenden datengestützten Systems, das aussagekräftige Informationen bereitstellen kann. Hierzu müssen insbesondere die Datenformate und Datenflüsse angepasst werden.
In einem ersten Schritt sollen im Bereich der stationären Qualitätssicherung die Möglichkeiten zur Zusammenführung von einzelnen Falldaten entwickelt und erprobt werden. Grundlage ist die QSKH-Richtlinie in der Version vom 21.10.2010, die am 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Sie verpflichtet bei ausgewählten Verfahren der Orthopädie und der Perinatalmedizin neben den QS-Daten auch Patientendaten in Form von PID-Feldern (patientenidentifizierende Datenfelder) zu erfassen. Über die PID-Felder sollen einheitliche Patientenpseudonyme generiert werden, mit denen gleiche Patienten während verschiedener Behandlungsepisoden und bei Behandlungen in unterschiedlichen Einrichtungen identifiziert werden können.
Vor diesem Hintergrund legte das AQUA-Institut am 30.11.2010 dem Gemeinsamen Bundesausschuss ein Konzept vor, welches das Follow-up von Patientendaten im Rahmen der QSKH-Richtlinie datentechnisch abbildet. Der Prozess vom Konzept bis zur Umsetzung ist in fünf Bausteine untergliedert.
Beginnend mit Baustein 2
startete die eigentliche EDV-technische Umsetzung und Erprobung des
Follow-up-Verfahrens. Die im Rahmen des Baustein 2 etablierte Testinstanz zur
Erprobung der Datenübermittlung durch Softwareanbieter an eine simulierte
Datenannahmestelle beim AQUA-Institut bleibt weiterhin geöffnet. Auf diesem Weg können Softwareanbieter, die
jetzt mit der Umsetzung der Spezifikation beginnen, die Funktionsfähigkeit
ihrer Software jederzeit erproben.
In der Projektphase Baustein 3 wurde der Datenexport
von den Leistungserbringern unter Einbindung der Datenannahmestellen auf
Länderebene erprobt. Hierzu können sich auch weiterhin
Leistungserbringer (Krankenhäuser und ihre Softwarehersteller, in Absprache mit
ihrer zuständigen Datenannahmestelle) und Datenannahmestellen in die Erprobung
einbringen. Für weitere Informationen beachten Sie bitte unser Merkblatt Erprobung.
In Baustein 4 wurde die Erprobung des Datenflusses auf die Vertrauensstelle ausgeweitet. Sie
wurde inzwischen eingerichtet und hat in dieser Phase die Annahme der Daten
der Länderstellen und die Pseudonymisierung der Patientendaten erprobt. Da die
Vertrauensstelle seit dieser Projektphase beteiligt ist, konnten neben
simulierten nun auch reale Testdatensätze exportiert werde. Die anderen Beteiligten
sind weiterhin freiwillig teilnehmende Leistungserbringer und Datenannahmestellen
auf Landesebene.
Aktuelle Projektphase: "Baustein 5"
In Baustein 5 erfolgt der Sonderexport der Module mit PID-Feldern mit den verschlüsselten QS- und PID-Daten.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Teilnahme am
Sonderexport der Module mit PID-Feldern, die gemäß Spezifikation 14 für das
Jahr 2011 erhoben worden sind, verpflichtend ist im Rahmen der QSKH-RL. Dieser
Datenexport (Baustein 5) findet seit dem 1. April 2012 statt. Für weitere Informationen beachten Sie bitte unser Merkblatt Sonderexport.
Bausteine
- Baustein
1: Analyse und Erfassung der PID-Felder in den Einrichtungen
Im Rahmen des Bausteins 1 wurden stichprobenhaft vier Krankenhäuser besucht.
Der Bericht wird zur Zeit erstellt.
- Baustein
2: Erprobung des Datenexports mit den Softwareanbietern
Ziele
In möglichst enger
Zusammenarbeit mit den Softwareanbietern werden in dieser Phase folgende Ziele
verfolgt:
- frühzeitige technische
Erprobung der Datenflüsse
- Bewertung der Umsetzung
der Testung zum Export von PID-Feldern auf Grundlage einer XML-Spezifikation
- Erprobung des Einflusses
von Verschlüsselungsverfahren (Ver- und Entschlüsselung)
- Testung
unterschiedlicher Szenarien (Erfassung fehlerhafter Daten, Stornierung und
Updates gelieferter Daten)
- Testung der
Rückprotokollierung
- Erprobung der
Leistungsfähigkeit des Datenservices (Performance-Test)
- Erprobung des
Datenprüfprogramms
- Zusammenfassung der Ergebnisse in
einem Zwischenbericht (nach Freigabe durch den G-BA, voraussichtlich Oktober 2011) mit Vorschlag für weitere Aktivitäten, sofern
Probleme ersichtlich sind
Wesentliche
Prozessschritte
- Seitens der Softwareanbieter: Generierung und Versand von
Exportdaten für QS-Verfahren mit PID-Feldern.
Wird die XML-Spezifikation korrekt interpretiert und umgesetzt?
Werden die verschiedenen Elemente der XML-Daten gemäß
Spezifikation verschlüsselt?
Wird auf die Wohlgeformtheit der Exportdateien geachtet?
- Seitens des Datenservices: Entgegennahme, Verarbeitung und
Rückprotokollierung
Wie schnell und effizient wird der Datenservice im Vergleich zum
laufenden Datenservice die Export-Dateien verarbeiten?
Werden die Transportpakete korrekt entschlüsselt und alle
möglichen Fehler erkannt?
Werden die Inhalte persistent in der Datenbank gespeichert und bei
Fehlern die entsprechenden Datensätze als fehlerhaft kenntlich gemacht?
Werden Fehlerprotokolle entsprechend generiert und sind diese für
den Anwender verständlich?
Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse sollen die
Software- und Hardware-Anforderungen verbessern.
- Baustein 3: Erprobung des Datenexports mit Einrichtungen,
Ländern und Softwareanbietern
Ziele
Die Hauptziele des Bausteins 3 können mit folgenden Punkten zusammengefasst werden:
- Einbindung der Datenannahmestellen und der Leistungserbringer in die Erprobung
- Technische Erprobung der Datenflüsse und der Export-Spezifikation 14b
- Identifizierung von Fehlern beim Export (Leistungserbringer)
- Erprobung der Pseudonymisierung der Admin-Daten
- Testung unterschiedlicher Szenarien (Erfassung fehlerhafter Daten, Stornierung und Updates gelieferter Daten)
- Identifizierung von Schwachstellen bei verschiedenen Szenarien
- Ver-/Entschlüsselung (in KH, LQS, AQUA)
- Erprobung des Datenservices der LQSen
- Simulation der Vertrauensstelle beim AQUA-Institut
- Testung des Datenservices, Annahme und Prüfung der Pseudonyme
- Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Zwischenbericht als Grundlage für weitere Aktivitäten, sofern Probleme ersichtlich sind
Wesentliche Prozessschritte
- Seitens der Leistungserbringer:
Generierung und Versand von Exportdaten im XML-Format an den Datenservice der ausgewählten Datenannahmestellen. Nur die Leistungserbringer, die eine Testversion einer um die PID-Export-Funktion erweiterten QS-Dokumentationssoftware besitzen, können an dieser Erprobung teilnehmen.
In dieser Phase wird geprüft, ob der Datenexport fehlerfrei läuft.
Schwierigkeiten beim Export von XML-Daten werden gesammelt und ausgewertet.
Werden die Admin-Daten und die PID-Daten mit den passenden Schlüsseln verschlüsselt?
- Seitens der Landesgeschäftsstellen:
Erprobung der Datenannahme, Verschlüsselungs- und Pseudonymisierungsverfahren.
Welche Art von Fehlern enthalten die Exportdateien?
Klassifizierung, Zählung und Analyse der Fehler.
Erprobung der Rückprotokollierung.
- Seitens des Datenservices:
Entgegennahme, Verarbeitung und Rückprotokollierung
Welche Art von Fehlern enthalten die Exportdateien?
Klassifizierung, Zählung und Analyse der Fehler.
Durchführung der benötigten Anpassungen des Datenprüfprogrammes
Um den gesamten Datenfluss und damit verbundene mögliche Fehlerquellen auch ohne Vertrauensstelle abzubilden, werden die Aufgaben der Vertrauensstelle (Entschlüsselung, Pseudonymisierung und Verschlüsselung) an einer anderen Stelle abgebildet (simuliert). Diese Aufgabe wird vom AQUA-Institut übernommen.
- Baustein
4: Erprobung des Datenexports mit Einrichtungen, Ländern und Softwareanbietern
und Vertrauensstelle
Ziele
Hauptziele des Bausteins 4 können mit folgenden Punkten zusammengefasst werden:
- Bekanntgabe der für Baustein 4 notwendigen Informationen auf der SQG-Webseite.
- Erprobung der Datenflüsse mit Beteiligung der Vertrauensstelle
- Testung des Datenservices von der Vertrauensstelle
- Testung des Pseudonymisierungsverfahrens (anhand der PID-Daten)
- Erprobung der Aufgaben/Prozesse der Vertrauensstelle
- Analyse der Zusammenführbarkeit (AQUA)
Wesentliche Prozessschritte
- Seitens der Leistungserbringer:
Generierung und Versand von Exportdaten in XML-Format an den Datenservice der ausgewählten Datenannahmestellen – wie im Baustein 3. Neben den simulierten Testdatensätzen können in diesem Baustein erstmalig auch „reale“ Testdatensätze exportiert werden, da die Vertrauensstelle etabliert ist. Nur die Leistungserbringer, die eine Testversion einer erweiterten
QS-Dokumentationssoftware besitzen, können an dieser Erprobung
teilnehmen.
- Seitens der Landesgeschäftsstellen:
Erprobung der Weiterleitung an die Vertrauensstelle.
Klassifizierung, Zählung und Analyse der Fehler.
- Seitens der Vertrauensstelle:
Erprobung der Datenannahme.
Testung der
Patienten-Pseudonymisierung anhand der PID-Daten.
Werden die PID-Daten
der zusammenzuführenden Module mit demselben Verfahren pseudonymisiert?
Welche Art von Fehlern enthalten die PID-Daten?
Klassifizierung, Zählung und Analyse der Fehler.
Verschlüsselung und Weiterleitung der Exportdaten an den Datenservice des AQUA-Instituts.
- Seitens des Datenservices:
Entgegennahme, Verarbeitung und Rückprotokollierung
Welche Art von Fehlern enthalten die Exportdateien?
Klassifizierung, Zählung und Analyse der Fehler.
Durchführung der benötigten Anpassungen des Datenprüfprogrammes.
- Baustein
5: Echt-Export der Verfahren mit Follow-up und Analyse der Ergebnisse
Baustein 5 liefert unter Belastung des gesamten Datenflusses summarisch Erkenntnisse im Bezug auf die inhaltliche Eignung der bisher gewählten Felder für die Verknüpfung von Mehrpunktmessungen (PID-Felder). Die Ergebnisse liegen erst in 2012 vor und können für die Gestaltung der Spezifikation 16 bzw. für eine Revision der Spezifikation 15, soweit sie den Export der PID-Daten betrifft, genutzt werden.