Datenvalidierung
Im Datenvalidierungsverfahren wird geprüft, ob die Dokumentation der Qualitätssicherungsdaten (QS-Daten) korrekt, vollständig und vollzählig ist. Die Ergebnisse werden dazu genutzt, Verbesserungen in den Dokumentationsprozessen anzuregen und die Aussagekraft der Qualitätsindikatoren zu untermauern.
Das Datenvalidierungsverfahren besteht aus zwei Elementen, die sich sowohl in ihrer Zielsetzung als auch in ihrer Methodik unterscheiden.
1. Statistische Basisprüfung mit Strukturiertem Dialog
Bei der Statistischen Basisprüfung erfolgt eine Analyse nach vorab festgelegten Auffälligkeitskriterien, die auf eine fehlerhafte Dokumentation hinweisen. Die Datenbasis hierfür sind alle gelieferten Datensätze (exklusive Minimaldatensätze) pro Leistungsbereich. Für Krankenhäuser mit rechnerischen Auffälligkeiten wird ein Strukturierter Dialog zur Datenvalidität eingeleitet. Im Rahmen dieses Strukturierten Dialogs soll geklärt werden, ob der Grund für die rechnerische Auffälligkeit tatsächlich eine fehlerhafte Dokumentation ist. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Optimierung der Dokumentationsqualität vereinbart.
2. Stichprobenverfahren mit Datenabgleich
Das Ziel des Stichprobenverfahrens mit Datenabgleich besteht darin, quantitative Aussagen bezüglich der Dokumentationsqualität zu treffen. Dazu wird eine Zufallsstichprobe an Behandlungsfällen gezogen, für die eine Zweiterfassung für ausgewählte Datenfelder der QS-Dokumentation anhand der Patientenakte erfolgt. Anschließend werden die Daten aus der Zweiterfassung mit den Daten der QS-Dokumentation abgeglichen. Sollten sich Auffälligkeiten in der Dokumentation zeigen, d. h. starke Abweichungen zwischen Patientenakte und QS-Dokumentation, kann ebenfalls ein Strukturierter Dialog eingeleitet werden.
Die Ergebnisse aus beiden Verfahren werden in einem jährlichen erscheinenden Bericht für ausgewählte Leistungsbereiche zusammenfassend dargestellt. Eine Besonderheit des Datenvalidierungsverfahrens besteht darin, dass dieses nur für ausgewählte Leistungsbereiche im jährlichen Wechsel erfolgt. Für das Datenvalidierungsverfahren 2011 bezogen auf das Verfahrensjahr 2010 wurden folgende Leistungsbereiche festgelegt:
Vor dem Hintergrund des Datenvalidierungsverfahrens in der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beauftragte der G-BA das AQUA-Institut mit der Erstellung eines Konzeptes zur Sicherung der Dokumentationsqualität. Das Konzept wurde in der Plenumssitzung des G-BA am 19.01.2012 abgenommen.
Konzept zur Sicherung der Dokumentationsqualität
(Stand: 26.10.2011)

Die spezifischen Regelungen zum Datenvalidierungsverfahren finden sich in §9 der Richtlinie.