Herzschrittmacher-Implantation

Einsatz eines Herzschrittmachers

Ergebnisse

Qualitätsindikatoren

Beschreibung

Ein zu langsamer Herzschlag (bradykarde Herzrhythmusstörung) kann nach sorgfältiger Diagnostik und Ausschluss reversibler Ursachen den Einsatz (Implantation) eines Herzschrittmachers erfordern. Mit dem Einsatz dieses elektrischen „Taktgebers" wird das Ziel verfolgt, krankheitstypische Beschwerden der Patienten, die bis zu Bewusstlosigkeitsanfällen reichen können, zu mindern oder lebensbedrohlichen Zuständen vorzubeugen („prognostische Indikation"). Ein neues Anwendungsgebiet für Schrittmacher ist die fortgeschrittene Pumpschwäche des Herzens (Herzinsuffizienz), bei der beide Hauptkammern und/oder verschiedene Wandabschnitte der linken Kammer nicht mehr im Gleichtakt arbeiten. Auch diese Form der Herzrhythmusstörung kann mittels elektrischer Reizung (Stimulation) behandelt werden (kardiale Resynchronisationstherapie). Die Entscheidung für eine Herzschrittmacherbehandlung (Indikation) sollte leitliniengerecht erfolgen. Um den Dokumentationsaufwand zu begrenzen, wird die Qualität der Schrittmachertherapie in drei getrennten Modulen überprüft (Implantation/Aggregatwechsel/Revision). Seit 2000 erfüllendie erhobenen Datensätze zusätzlich die Funktion eines Herzschrittmacherregisters, das jährlich über die Versorgungssituation in Deutschland informiert (www.pacemaker-register.de).
Die Qualitätsindikatoren im Verfahren „Implantation" beleuchten die Versorgungssituation hinsichtlich verschiedener Kriterien:

Da die externe Qualitätssicherung für Schrittmacher streng auf den stationären Sektor begrenzt ist, sind besonders die letztgenannten Informationen auf die oft zu kurze Beobachtungszeit vor der Entlassung des Patienten beschränkt.

Abbildung: Brust

Fachdisziplin: Innere Medizin/Kardiologie

Verfahrenstyp: indirekt

Modul-Nr.: 09/1

Fachgruppe: Herzschrittmacher

Datenerfassung

Themenspezifische Informationen zur Datenerfassung finden Sie hier: Datenservice/Downloads

FAQ zum Thema

keine vorhanden