Fragen & Antworten

zur Umsetzung des § 137a SGB V durch das AQUA-Institut

Hier möchten wir Ihnen einige Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Versorgung geben:

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben werden durch § 137a SGB V für eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung definiert?
Wodurch erfüllt das AQUA-Institut die nach § 137a SGB V geforderte fachliche Unabhängigkeit?
Wie wird die neue Aufgabe in das AQUA-Institut eingegliedert?
Was ist der Unterschied zur BQS (Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung)?
Was ist das Besondere an einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung?
Welche Versorgungsbereiche sind in das Aufgabengebiet des Instituts einbezogen und welche nicht?
Nach welcher Methodik werden die Qualitätsindikatoren entwickelt?
Wie wird die Neutralität der Experten, die an der Indikatorenauswahl beteiligt sind, sichergestellt?
Wie werden die Ergebnisse der Indikatorenentwicklung an den G-BA kommuniziert?
Welche Datenquellen wird das AQUA-Institut zur Abbildung der Indikatoren verwenden?
Stimmen Sie der Auffassung zu, dass Outcome- bzw. Ergebnisindikatoren anderen Indikatoren überlegen sind?
Ist es geplant, die Ergebnisse der Indikatoren im Längsschnitt (über einen längeren Beobachtungszeitraum hinweg) abzubilden?
Wie sieht die Weiterführung der BQS-Verfahren ab 01.01.2010 durch das AQUA-Institut aus?