Hier möchten wir Ihnen einige Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung der Versorgung geben:

Das AQUA-Institut hat vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den Auftrag erhalten, Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln, die möglichst sektorenübergreifend anzulegen sind. AQUA soll sich darüber hinaus auch an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beteiligen. Die erarbeiteten und mit dem GBA abgestimmten Verfahren gelten bundesweit, die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen erfolgt auf der Länderebene. Das AQUA-Institut arbeitet dabei eng mit den entsprechenden Landesstellen zusammen.
Das AQUA-Institut ist insbesondere damit beauftragt:
Bei der Entwicklung der oben genannten Inhalte sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Krankenkassen, der Verband der privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer, die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe, die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene sowie der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten zu beteiligen.
(Siehe auch: Gesetzliche Grundlagen, § 137a SGB V)
Das AQUA-Institut ist ein freies, fachlich unabhängiges und interessenneutrales Wirtschaftsunternehmen. Es unterliegt keinerlei Weisungsrecht. Durch das breite Spektrum unterschiedlicher Auftraggeber ergibt sich eine vollständige organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit im Bezug auf spezifische Interessengruppen.
Die Umsetzung des § 137a wird vom AQUA-Institut als Projekt geführt.
Die BQS war mit der Entwicklung geeigneter einrichtungsübergreifender Qualitätssicherungsmaßnahmen ausschließlich für die stationäre Versorgung beauftragt. Mit dem § 137a SGB V wurde ein neues gesetzliches Ziel vorgegeben: diese Aufgaben - zusätzlich zur stationären Versorgung - auch für die ambulante und insbesondere die sektorenübergreifende Versorgung zu übernehmen.
Folgende grundsätzliche Änderungen werden darüber hinaus umgesetzt:
Umgestaltung des strukturierten Dialoges bei direkten Verfahren (Ziel: Ergebnisse besser nutzbar machen, Qualitätsförderung)
Bisher war die Qualitätssicherung allein auf den jeweiligen Versorgungssektor (ambulant/ stationär) ausgerichtet. Qualitätsaspekte, die sich aus der Zusammenarbeit der verschiedenen Versorgungsebenen ergeben, wurden nicht betrachtet. Für eine hohe Versorgungsqualität ist jedoch nicht nur die Qualität einzelner Leistungserbringer, sondern auch die Zusammenarbeit verschiedener Versorgungsbereiche (vorstationär, stationär, nachstationär) mit entscheidend für das Behandlungsergebnis. Eine sektorenübergreifende Betrachtung der Versorgungsqualität berücksichtigt dies nunmehr.
Je nach Thema kann sich die Entwicklung von Instrumenten und Indikatoren auf folgende Versorgungsbereiche erstrecken:
Der Auftrag bezieht sich nicht auf die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Qualität durch die KVen in der vertragsärztlichen Versorgung nach § 136 Abs. 1 SGB V.
Ausgenommen vom Auftrag sind weiterhin die Qualitätssicherung bei der Rehabilitation nach § 137d SGB V sowie die Qualitätssicherung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gemäß SGB XI.
Für die Entwicklung von Qualitätsindikatoren gelten derzeit folgende, allgemein anerkannte Grundsätze:
Basierend auf den vorgenannten Grundlagen erfolgt die Indikatorenentwicklung in einem zweistufigem Prozess:
Bei der Auswahl und Ausarbeitung von Indikatorenvorschlägen durch ein Expertenpanel besteht prinzipiell die Gefahr, dass durch die individuellen Interessen von Beteiligten die Entscheidungsfindung der Gruppe beeinflusst wird. Basierend auf unseren eigenen jahrelangen Erfahrungen mit der Entwicklung von Indikatoren und der Moderation von Gruppenprozessen, sowie den Empfehlungen aus der Literatur, werden deshalb folgende Rahmenbedingungen geschaffen, um eine möglichst hohe Qualität des Auswahlprozesses zu gewährleisten:
Die Veröffentlichung der Indikatoren erfolgt unter Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten der Beteiligten.
Das Verfahren zur Abstimmung entwickelter Indikatoren, Instrumente und Dokumentationen ist vergleichbar mit dem Ablauf der Berichterstellung durch das IQWIG. Wesentliche Bausteine sind:
Das AQUA-Institut wird insbesondere folgende Datenquellen bzw. Instrumente zur Abbildung von Indikatoren verwenden:
Grundsätzlich ja, denn hinsichtlich der Messung von Versorgungsqualität haben Ergebnisindikatoren insbesondere den Vorteil, dass sie implizit alle relevanten Strukturen und Prozesse der Versorgung berücksichtigen und nicht nur solche, die (leicht) zu messen sind.
Der Vorteil von Ergebnisindikatoren, implizit alles zu berücksichtigen, kann insbesondere im Hinblick auf die Bewertung einzelner Einrichtungen auch ein Nachteil sein. Hierzu ist nämlich der Beitrag, den die Einrichtung selber zum Ergebnis geleistet hat, zu unterscheiden von anderen Einflussfaktoren (z.B. Morbidität des Patienten, Compliance des Patienten, Beiträge anderer Leistungserbringer, zufällige Einflüsse). Auch mit modernen Verfahren der Risikoadjustierung ist dies nicht vollständig möglich. Prozessindikatoren haben in diesem Zusammenhang beispielsweise den Vorteil, das Tätigkeiten betrachtet werden, die im Verantwortungsbereich und unter Kontrolle einer Einrichtung liegen.
Das AQUA-Institut wird unterschiedliche Arten von Berichten erstellen. Je nach Zweck der Berichterstellung (Jahresbericht, öffentliche Berichterstattung, Evaluation der Verfahren) erfolgen dort, wo es sinnvoll ist, auch Längsschnittbetrachtungen der Indikatoren über mehrere Beobachtungszeiträume.
Mit Übernahme der Aufgaben als unabhängige Institution gemäß § 137a SGB V wurde das AQUA-Institut unter anderem damit beauftragt, die bisherigen Verfahren der Qualitätssicherung ab dem 01.01.2010 zu übernehmen. In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten: