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Aktuelles

Eine Besonderheit des Datenvalidierungsverfahrens besteht darin, dass dieses für ausgewählte Leistungsbereiche im jährlichen Wechsel erfolgt. Für die Datenvalidierung 2013 bezogen auf das Erfassungsjahr 2012 wurden folgende Leistungsbereiche festgelegt:

Auffälligkeitskriterium zum Minimaldatensatz: Die Statistische Basisprüfung wurde ab dem Erfassungsjahr 2011 um ein Auffälligkeitskriterium zum Minimaldatensatz (AK MDS) ergänzt. Ziel dieser Erweiterung ist es, dem Anreiz zum Ausfüllen eines Minimaldatensatzes entgegenzuwirken, der durch die Einführung des Auffälligkeitskriteriums zur Unterdokumentation erzeugt werden könnte.

Es wird auf alle Leistungsbereiche angewendet, mit Ausnahme der folgenden:

Auffälligkeitskriterien zur Vollzähligkeit: Die Statistische Basisprüfung wurde ab dem Erfassungsjahr 2010 um Auffälligkeitskriterien zur Vollzähligkeit ergänzt. Ziel dieser Erweiterung ist es, dem Problem der Über- und Unterdokumentation in einzelnen Leistungsbereichen zu begegnen.

Es wurde jeweils ein Auffälligkeitskriterium zur Überdokumentation und ein Auffälligkeitskriterium zur Unterdokumentation entwickelt, die seit dem Erfassungsjahr 2011 auf alle Leistungsbereiche angewendet werden.

Um dem Problem der Unterdokumentation entgegenzuwirken, wird ab dem Erfassungsjahr 2012 bei einer Dokumentationsrate eines Leistungsbereiches von unter 95% für jeden nicht dokumentierten Datensatz ein Qualitätssicherungsabschlag in Höhe von 150 Euro erhoben.

Bei einer Dokumentationsrate der Transplantationsleistungsbereiche von unter 100 Prozent wurde ein Abschlag für jeden nicht dokumentierten Datensatz in Höhe von 2500 Euro festgelegt (vgl. § 24 QSKH-RL).

Verstetigung von Auffälligkeitskriterien: Aufälligkeitskriterien, die sich in ihrer Erstanwendung bewährt haben, sollen kontinuierlich im Rahmen der Statistischen Basisprüfung weitergeführt (verstetigt) werden. Dadurch wird es möglich, rechnerische Auffälligkeiten in den QS-Daten, die auf eine fehlerhafte Dokumentation hinweisen, über das Jahr der Erstanwendung hinaus zu verfolgen. Anhand des Strukturierten Dialogs mit den Krankenhäusern soll eine Optimierung der Dokumentationsqualität bewirkt werden.

Vor diesem Hintergrund wurden die erprobten Auffälligkeitskriterien der Erfassungsjahre 2005 bis 2011 dahingehend geprüft, ob sie sich für eine weitere Verstetigung eignen. Für jedes Modul wurden bis zu drei Auffälligkeitskriterien ausgewählt, die seit der Datenvalidierung 2011 zur Anwendung kommen. Für die Datenvalidierung 2013 erfolgt bis auf einige Ausnahmen eine Weiterführung aller verstetigten Auffälligkeitskriterien. Auf Grundlage der Ergebnisse der Datenvalidierung 2012 zum Erfassungsjahr 2011 wurden in den Leistungsbereichen „Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel“ und „Neonatologie“ jeweils zwei Auffälligkeitskriterien und im Leistungsbereich „Aortenklappenchirurgie, isoliert (kathetergestützt)“ ein Auffälligkeitskriterium verstetigt.

Eine aktuelle Auflistung der verstetigten Auffälligkeitskriterien finden sie hier.