Neu ab 2011: Erweiterung des Verfahrens

Der Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA hat am 01.02.2011 beschlossen, das Datenvalidierungsverfahren um die beiden folgenden Elemente zu erweitern.

1. Auffälligkeitskriterien zur Vollzähligkeit

Die Statistische Basisprüfung wird ab dem Verfahrensjahr 2010 um Auffälligkeitskriterien zur Vollzähligkeit ergänzt. Diese Erweiterung zielt darauf ab, dem Problem der Über- und Unterdokumentation in einzelnen Modulen zu begegnen.

Es wurde jeweils ein Auffälligkeitskriterium zur Überdokumentation und ein Auffälligkeitskriterium zur Unterdokumentation entwickelt, die auf jedes Modul angewendet werden.

Auffälligkeitskriterium zur Unterdokumentation:

Zähler: Anzahl der gelieferten vollständigen und plausiblen Datensätze einschließlich der Minimaldatensätze zum jeweiligen Modul.
Nenner: Anzahl durch den QS-Filter ausgelöster Fälle für das jeweilige Modul.
Referenzbereich: >= 95%
Mindestfallzahl: Eine Klinik muss laut Soll-Statistik mindestens 40 dokumentationspflichtige Fälle behandelt haben (berechnet über alle Module – ausgenommen Neonatologie und Implantierbare Defibrillatoren) und mindestens 5 Fälle im jeweiligen Modul behandelt haben. Eine Ausnahme bilden hier die Module der Transplantationsmedizin, bei denen aufgrund der geringen Fallzahlen keine Mindestfallzahlgrenze zur Anwendung kommt.

Auffälligkeitskriterium zur Überdokumentation:

Zähler: Anzahl der gelieferten vollständigen und plausiblen Datensätze einschließlich der Minimaldatensätze zum jeweiligen Modul.
Nenner: Anzahl durch den QS-Filter ausgelöster Fälle für das jeweilige Modul.
Referenzbereich: <= 110%
Mindestfallzahl: Die Klinik muss laut Soll-Statistik mindestens 20 dokumentationspflichtige Fälle im jeweiligen Modul behandelt haben. Eine Ausnahme bilden hier die Module der Transplantationsmedizin, bei denen aufgrund der geringen Fallzahlen keine Einschränkung der Grundgesamtheit erfolgen soll.

2. Verstetigung von Auffälligkeitskriterien

Ausgewählte Auffälligkeitskriterien sollen kontinuierlich im Rahmen der Statistischen Basisprüfung angewendet werden – sog. Verstetigung. Dadurch wird es möglich, rechnerische Auffälligkeiten in den QS-Daten, die auf eine fehlerhafte Dokumentation hinweisen, über das Jahr der Erstanwendung hinaus zu verfolgen. Anhand des Strukturierten Dialogs mit den Kliniken soll eine kontinuierliche Optimierung der Dokumentationsqualität bewirkt werden.

Vor diesem Hintergrund wurden die erprobten Auffälligkeitskriterien der Verfahrensjahre 2005-2009 dahingehend geprüft, ob sie sich für eine solche Verstetigung eignen. Für jedes Modul wurden bis zu drei Auffälligkeitskriterien ausgewählt, die ab dem Verfahrensjahr 2010 zur Anwendung kommen (s.u.).

Auffälligkeitskriterien

Aortenklappenchirurgie (HCH-A)
Dekubitusprophylaxe (DEK)
Geburtshilfe (16/1)
Gynäkologische Operationen (15/1)
Herzschrittmacher-Implantation (09/1)
Hüftgelenknahe Femurfraktur (17/1)
Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation (17/2)
Knie- Totalendoprothesen-Erstimplantation (17/5)
Karotis-Rekonstruktion (10/2)
Koronarangiographie und PCI (21/3)
Koronarchirurgie (HCH-K)
Mammachirurgie (18/1)
Nierentransplantation (NTX)
Pneumonie (PNEU)